Erdbebensicherheit

Mit 1000 bis 1500 gemessenen Erdbeben pro Jahr gilt die Schweiz als Erdbebenland. Alle 8 bis 15 Jahre findet ein Erdbeben mit der Magnitude von etwa 5 statt; alle 50 bis 150 Jahre ist mit einem Erdbeben in Stärke 6 oder mehr zu rechnen.  

Auch wenn es sich den Zahlen nach nur um eine mittlere Gefährdung handelt, ist laut SIA doch jedes Gebäude hierzulande einer Erdbebengefährdung ausgesetzt. Das erfordert eine sorgfältige Planung und Umsetzung von Bauwerken, um ihre Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten – und um damit schliesslich Menschenleben zu schützen.  

Normenwerk

Neubauten in der Schweiz sind seit 2003 «erdbebengerecht» entsprechend der Norm SIA 261 zu entwerfen, berechnen, zu bemessen und konstruktiv zu begleiten. Dabei sind die folgenden Parameter für die Definition der Erdbebengefährung massgeblich:

  • Erdbebenzone
  • Baugrundklasse
  • Bauwerksklasse
Erdbebensicherheit

Der Trockenbau ist gefordert

Die Anforderung nach erdbebensicheren Gebäuden gilt nicht nur für die Statik von massiven Bauteilen. Auch Trockenbausysteme müssen Kräfte und Verschiebungen aushalten. Die Norm SIA 260 legt Anforderungen bezüglich Tragsicherheit und Gebrauchstauglichkeit sowie der Sicherung sekundärer Bauteile wie z.B. Fassadenelemente, Trennwände usw. fest. Die Anforderungen an diese sekundäre Bauteile, die mit Trockenbau ausgeführt werden, sind zunehmend verschärft worden. Das schlägt sich konkret in den gestiegenen Projekt-Anforderungen an erdbebensichere Trockenbaukonstruktionen nieder.

Was bedeutet das konkret für den Trockenbau?

Grundsätzlich gilt: Verantwortlich für die Sicherheit von Gebäuden ist die Eigentümerschaft/Bauherrschaft. Daneben kommen aber allen Baupartnern, vom Planer bis zum ausführenden Unternehmen, Schlüsselfunktionen zu in jeder Planungs- und Bauphase:

Schon hier ist das Thema Erdbebensicherheit zu berücksichtigen – inklusive aller erforderlichen Berechnungen. Spätere Anpassungen und Nachbesserungen kosten Zeit und Geld! Die Knauf AG unterstützt Planerinnen und Planer bei der Erdbebenberechnung für Ausschreibungen.

Hier ist eine enge Abstimmung zwischen Bauherrschaft, Bauingenieur/Tragwerksplaner und Architekt über die vorgesehenen Massnahmen zur erdbebensicheren Bauweise sinnvoll. Bauingenieure und Architekten sind für die Einhaltung der SIA-Normen in Bezug auf die Erdbebensicherheit zuständig.

Beim Bau von Trockenbaukonstruktionen ist das ausführende Trockenbauunternehmen entscheidend. Einige Anforderungen über den klassischen Aufbau hinaus sind zu berücksichtigen, z.B. dass bei Deckenkonstruktionen  alle Teile miteinander verbunden sind, wie im Knauf-Datenblatt Erd01.ch empfohlen wird. 

Grundsätzlich ist es ratsam, die Verarbeitungs- und Montagehinweise der Hersteller zu den verwendeten Produkten genau zu befolgen. Das ist für Verarbeiter eine wichtige Absicherung, sollte es zu Reklamationen oder Schadensfällen kommen. 

Trockenbausysteme sind sicher für die Nutzung eines Gebäudes. Dank ihrer weichen Struktur, der Duktilität, sind sie per se hervorragend geeignet für erdbebensicheres Bauen. Dennoch sind einige Aspekte beim Einbau von Trockenbausystemen mit Blick auf Erdbebensicherheit besonders zu beachten, zum Beispiel bei: 

Der Vorteil des Einsatzes von Wandsystemen, zum Beispiel von Knauf als nichttragende Trennwände, liegt vor allem in der Massenreduzierung sowie im Verformungsverhalten. Die Reduzierung des Gewichtes nichttragender Elemente durch Trockenbau führt zu deutlich geringeren Belastungen des Tragwerks im Erdbebenfall. 

Planungshilfe bieten die Datenblätter: W11.chW61.ch und W62.ch

Decken müssen als horizontales Bauteil im Erdbebenfall Lasten in vertikaler und horizontaler Richtung abtragen. Der vertikale Anteil, der quer zur Bauteilebene wirkt, führt bei Unterdecken und Deckenbekleidungen zu einer höheren Last auf die Unterkonstruktion. Diese muss bei der Bemessung der Abstände von Profilen und Abhängern von abgehängten Unterdecken und Deckenbekleidungen beziehungsweise der maximalen Spannweiten von freitragenden Unterdecken berücksichtigt werden. Dabei sind eventuell Queraussteifungen und Druckstreben erforderlich.

Planungshilfe bieten die Datenblätter: D11.ch und D12.ch

Holztafelwände sind Wände, die planmässig eine aussteifende Funktion für horizontale und teilweise auch vertikale Lasten in der Wandebene besitzen. Dabei steift die Gipsplatten-Beplankung die Tafel für horizontale Lasten aus; die vertikalen Lasten werden allein von der Unterkonstruktion abgetragen.

Gebäude aus Stahlleichtbau bestehen aus einem Stahlskelett zur Abtragung vertikaler Lasten sowie aussteifenden Wand- und Deckentafeln, die horizontale Kräfte ableiten. Dabei macht man sich zu Nutze, dass die stabilitätsgefährdeten dünnwandigen Stahlblechprofile durch die Beplankung mit aussteifenden Gips- Gipsfaserplatten gegen Stabilitätsversagen gehalten werden.

Auch im Bereich der Gebäudehülle können Leichtbaukonstruktionen die massive Bauweise effektiv und sicher ersetzen. Es empfiehlt sich, Zementbauplatten wie Aquapanel Cement Board Outdoor einzusetzen.

Bodenkonstruktionen aus Gipsplatten können in drei unterschiedlichen Varianten ausgeführt werden: GIFAfloor FertigteilestrichHohlbodensysteme und Doppelboden. Hohl- und Doppelböden stellen eine zusätzliche Installationsebene zur Verfügung. Doppelböden sind für den Einsatz in Erdbebengebieten individuell zu bemessen und Konstruktionsdetails speziell zur Lastableitung zu planen.

Checklisten Erbebensicherheit 

Die Knauf AG stellt den Verarbeitern Checklisten zur Verfügung für die verschiedenen Phasen beim Bau von Wand- und Deckensystemen.